Die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung übernimmt Leistungen bei Krankheit oder Pflegebedürftigkeit nur in einem bestimmten Rahmen, welcher vom Sozialgesetzbuch (SGB) vorgegeben wird:

Pflegeleistungen nach SGB XI im Rahmen der Pflegeversicherung

Die Pflegeleistungen beinhalten die Grundpflege sowie die hauswirtschaftliche Versorgung.

Hierzu gehören folgende Leistungen: Grosse Morgentoilette, Kämmen, Hilfe bei Ausscheidungen, Zubereitung von Frühstück und Abendbrot, Erledigung von Einkäufen, Begleitung bei Arztbesuchen, Aufräumen der Wohnung uvm.

Häusliche Krankenpflege nach SGB V im Rahmen der Krankenversicherung

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